Zur Erlangung des Berufsschulabschlusses „Kinderpfleger*in“ sind nach Durchlaufen der 3-jährigen Ausbildung in Teilzeit schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen in den speziell gekennzeichneten Fächern über den gesamten Stoff der Ausbildungszeit aus den 10., 11. und 12. Klassen abzulegen.